©Sehenswürdigkeit · Greding
Marktplatz
Zu den Ausflugszielen in Greding (Landkreis Roth) zählt Marktplatz, ein Ziel aus der Kategorie Sehenswürdigkeiten.
Beschreibung des Datengebers
Der fast authentisch erhaltene spätmittelalterliche Marktplatz Gredings war der kulturelle und wirtschaftliche Mittelpunkt des städtischen Lebens.
Auf dem von den Häusern reicher Bürger flankierten Platz fanden nicht nur die zahlreichen Wochen- und Jahrmärkte statt, sondern er diente auch als Versammllungsort an Gerichtstagen.
So wurden hier während des Bauernkrieges im Jahr 1525 die Rädelsführer eines aufständischen Bauernhaufens, dessen Hauptquartier sich im hiesigen Rathaus befand, standrechtlich verurteilt und enthauptet.
Einordnung
Insgesamt kennt unser Verzeichnis 23 Ziele in Greding, darunter 3 aus dem Bereich Sehenswürdigkeiten. Im Umkreis von 5 Kilometern liegen 12 weitere Ziele, das nächste ist Wallfahrtskirche St. Johannes der Täufer in Mettendorf in 0 m Entfernung.
Lage auf der Karte
Gemessen am Ortsmittelpunkt von Greding befindet sich Marktplatz rund 2,4 km südöstlich. Im Umkreis von zehn Kilometern verzeichnen wir 189 weitere Ausflugsziele, 41 davon aus der Kategorie Sehenswürdigkeiten. Aus derselben Kategorie liegt Rathaus Greding am nächsten, etwa 0 m entfernt. Weitere Übersichten in der Nähe: Greding (2,4 km), Kinding (5,5 km) und Beilngries (11 km).
In der Nähe
Kurz beantwortet
Hat Marktplatz eine eigene Website?
Aktuelle Informationen stehen auf der Website, die der Datengeber angibt: greding.de.
Was gibt es in der Nähe von Marktplatz?
Im Umkreis von 5 Kilometern liegen 12 weitere Ziele, am nächsten Wallfahrtskirche St. Johannes der Täufer in Mettendorf (0 m).
Welche Adresse hat Marktplatz?
Marktplatz liegt in Marktplatz 13, 91171 Greding (Landkreis Roth).
Nachweise
Datensatz von Naturpark Altmühltal, abgerufen über den Knowledge Graph der Deutschen Zentrale für Tourismus, Lizenz CC BY 4.0, zuletzt geändert am 14. Juli 2026. Bildnachweise stehen direkt an den Bildern.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Maßgeblich sind die Angaben des jeweiligen Anbieters.
